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Aschaffenburg: Gericht prüft die Handlungsunfähigkeit des mutmaßlichen Aschaffenburger Täters

Amelia by Amelia
Oktober 16, 2025
in Lokalnachrichten
Aschaffenburg: Gericht prüft die Handlungsunfähigkeit des mutmaßlichen Aschaffenburger Täters

Rund neun Monate nach einem tödlichen Messerangriff auf eine Gruppe Kleinkinder in Aschaffenburg hat am Landgericht ein Sicherungsverfahren gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Dabei geht es nicht nur um die Aufklärung des Tathergangs, sondern auch um die Frage, ob der 28-Jährige bei der Tat im Januar unschuldig war.

Die Staatsanwaltschaft verweist auf ein forensisch-psychiatrisches Gutachten, wonach der Angeklagte aufgrund einer psychischen Erkrankung mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ die Ungerechtigkeit der Tat nicht erkennen konnte. Sie beantragt daher die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik.

Kleinkind und Passant getötet

Nach aktuellen Erkenntnissen soll der Mann am 22. Januar 2025 im Aschaffenburger Schöntalpark eine Gruppe Kita-Kinder mit einem Küchenmesser angegriffen haben. Dabei wurde ein Kleinkind tödlich verletzt. Zudem starb ein 41-jähriger Passant, der den Kindern helfen wollte. Zwei weitere Personen, darunter ein weiteres Kleinkind, überlebten mit schweren Verletzungen. Bei dem Angriff wurde auch ein Lehrer verletzt.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem Mord, versuchten Mord, Totschlag, Drohung und schwere Körperverletzung vor. Der Verdächtige wurde kurz nach der Tat unweit des Tatorts festgenommen und das Messer in der Nähe gefunden.

Ermittlungen wegen Körperverletzung

Der Mann war den Behörden bereits bekannt. Seit 2023 wurden mehrere Vorfälle registriert, darunter Ermittlungen wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Polizeibeamte und Sachbeschädigung. Zwischenzeitlich war er auch in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Der 28-Jährige war aus Afghanistan geflohen und in Deutschland untergebracht.

Im aktuellen Verfahren geht es auch um einen Vorfall in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau im August 2024, bei dem der Mann einen Bewohner angegriffen haben soll. Für das Verfahren bis Ende des Monats sind sechs Verhandlungstage angesetzt.

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