Erfurt – Ein politisch hochbrisanter Fall am Arbeitsgericht Erfurt!
Der AfD-Kreisrat Christian Ende (50) aus dem Kyffhäuserkreis (Thüringen) klagte gegen den Freistaat Thüringen. Begründung: Aufgrund seiner Mitgliedschaft und seines politischen Mandats in der Rechtspartei kam er in Betracht Antragsteller für eine Stelle im Landesverwaltungsamt abgelehnt worden.
Der Kommunalpolitiker hatte zuvor 26 Jahre als Krankenpfleger in einer Klinik gearbeitet und hatte keine Einträge in seinem Führungszeugnis. Im Sommer 2024 bewarb er sich – trotz schlechterer Gehaltsaussichten – auf eine vakante Sachbearbeiterstelle in der Abteilung Heimaufsicht.
Kurios: Im Interview verriet Ende selbst, dass er Mitglied im Landesverband des Rechtsaußen Björn Höcke (53) ist. Ihm wurde dann zunächst signalisiert, dass dies kein Problem sei. Erst kurz vor Vertragsunterzeichnung machte die Behörde nach Einschaltung des Innenministeriums plötzlich einen Rückzieher.
Der AfD-Kreistagsabgeordnete Christian Ende (50) klagt gegen den Freistaat Thüringen.
Es wurde noch kein offizielles Urteil gefällt. Doch mit seiner Rechtsauffassung nimmt der Richter seine Entscheidung bereits vorweg.
Darin heißt es: „Weil ein Bewerber Mitglied einer Partei ist, die vom Landesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft wurde, kann ein Arbeitgeber berechtigte Zweifel an der Eignung des Bewerbers haben. Denn dann ist man nicht mehr der Beste, sondern ungeeignet.“
Nach Angaben des Richters sind die Chancen des AfD-Politikers, aufgrund einer Gerichtsentscheidung eingestellt zu werden, äußerst gering. Denn aufgrund der fehlenden Unterschriften kam es nie zu einem Arbeitsvertrag.
ABER: Weil das Land dem AfD-Mann keine Stellungnahme erlaubt hat, um Zweifel an seiner Verfassungstreue auszuräumen, hat er Anspruch auf eine Entschädigung. In der Verhandlung wurden rund 13.000 Euro veranschlagt. Über die genaue Höhe wollen sich beide Seiten bis zur endgültigen Urteilsverkündung im Dezember einigen.
Innenminister warnt Mitarbeiter mit AfD-Parteiregister
Thüringens Innenminister Georg Maier (58, SPD), dem das Landesverwaltungsamt berichtet, droht Beamten mit AfD-Mitgliedschaft immer wieder mit disziplinarischen Konsequenzen.
Maier sagte kürzlich zu BILD: „Unsere Beamten wurden zweimal schriftlich angewiesen. Wer einen Eid geleistet hat, muss vorsichtig sein, wenn er sich in verfassungsfeindlichen Organisationen engagiert. Einen Ausschluss gab es bisher nicht, aber es gab ein Disziplinarverfahren wegen der Verbreitung rechtsextremer Inhalte, auch in sozialen Medien.“ Teilweise kam es zu Verweisen, in anderen zu Bußgeldern bis zu 2.000 Euro.
Maier weiter: „Wir wollen nicht, dass jemand ausspioniert wird. Wir fragen nicht nach der Parteizugehörigkeit. Dies wird nur im Einzelfall relevant, wenn jemand aktiv auffällt – etwa durch Verschwörungsgeschichten oder Lügen.“
Maier schlägt einen konkreten Kriterienkatalog vor, „der das Erreichen der Schmerzgrenze bundesweit regeln soll“.
