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Arbeitgeber lehnen den Vorschlag des Kassenärztlichen Chefs ab

Arbeitgeber lehnen den Vorschlag des Kassenärztlichen Chefs ab

Arbeitgeber lehnen Vorstellungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ab, Arbeitnehmern im Krankheitsfall eine längere Abwesenheit auch ohne Krankschreibung zu ermöglichen. „Eine pauschale Verlängerung der Wartefrist würde die Arbeitgeber zusätzlich belasten, ohne die strukturellen Probleme zu lösen“, sagte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutschen Presse-Agentur.

KBV-Chef Andreas Gassen schlug im Redaktionsnetzwerk Deutschland vor, dass ein ärztliches Attest grundsätzlich erst nach dem vierten oder fünften Krankheitstag vorgelegt werden müsse. Sie ist derzeit verpflichtend, wenn Arbeitnehmer länger als drei Kalendertage, also am vierten Tag, arbeitsunfähig sind. Im Gesetz heißt es außerdem: „Der Arbeitgeber ist berechtigt, eine frühere Vorlage des ärztlichen Attests zu verlangen.“

Gassen kritisierte, dass „die gesetzliche Möglichkeit des Arbeitgebers, die Vorlage einer Krankschreibung in den ersten drei Tagen zu verlangen, Abertausende von Arztbesuchen nach sich zieht, die unserer Meinung nach nicht zwingend erforderlich sind“, sagte Gassen dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) laut Vorbericht.

Arbeitgebervertreter Kampeter sagte, dass eine stärkere Patientenkontrolle erforderlich sei. „Nur so kann unser Gesundheitssystem effizient, präzise und bezahlbar bleiben.“ Der Vorschlag der KBV greift jedoch zu kurz. Die Arbeitgeber unterstützen Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in ihren Überlegungen, die Ausgaben gezielt zu senken. „Die medizinischen Organisationen sollten sich konstruktiv beteiligen und die Debatte nicht durch Vortäuschungen in die falsche Richtung lenken.“

Gassen will Ausnahmen aus dem Gesetz streichen

Doch der Vorschlag von KBV-Chef Gassen geht noch weiter: Er forderte, die Ausnahme, dass Arbeitgeber früher Krankschreibungen beantragen können, aus dem Gesetz zu streichen. „Eine allgemeine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem vierten Tag hätte eher den Wert eines echten ärztlichen Attests und nicht eines Formulars“, sagte Gassen.

Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) diskutierte auch über eine Anhebung der bisherigen Frist von drei Tagen auf vier oder fünf Tage. „Uns geht es um eine Wartezeit, die der verantwortliche Mitarbeiter zu verantworten hat“, argumentierte Gassen.

Jährlich werden Gassen zufolge rund 116 Millionen Krankschreibungen ausgestellt. Rund 35 Prozent davon würden maximal drei Tage dauern. Würden diese wegfallen, würden dem Gesundheitssystem 1,4 Millionen Arbeitsstunden oder Kosten von 100 Millionen Euro eingespart.

Gassen schlägt eine ähnliche Lockerung für die Bescheinigung im Krankheitsfall eines Kindes vor. Hier sei sogar die Krankschreibung des Kinderarztes ab dem ersten Krankheitstag erforderlich, kritisierte er.

„Durch den Verzicht auf diese Bescheinigung bei kurzer Krankheitsdauer könnten sowohl Kinderarztpraxen als auch die Eltern erkrankter Kinder gerade in Zeiten hoher Infektionsraten deutlich entlastet werden.“ (Reuters/dpa)

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