Eine 35-Jährige fühlt sich durch Nachrichten ihres Anwalts sexuell belästigt und kündigt ihr Mandat. Doch er möchte für seine Arbeit bezahlt werden und verlangt einen vierstelligen Betrag. Zu Recht, so das AG Hannover.
Ein Anwalt schreibt seinem Mandanten Nachrichten, in denen er ein Foto der Frau als „heißes Bild“ kommentiert. Außerdem schreibt er: „Dein Freund hat so viel Glück“ und fragt auch, ob sie noch weitere „heiße Fotos“ habe. „Ich war sehr schockiert und finde es sehr unprofessionell“, sagt der 35-Jährige. Sie kündigt daher das Mandat des 57-Jährigen, der sie wegen eines Verkehrsunfalls vertritt. Sie will ihn auch nicht bezahlen, weshalb der Anwalt sie verklagte. Das Landgericht (AG) Hannover entschied nun: Die Frau muss 1.052,18 Euro an den Anwalt zahlen (Urteil vom 14.10.2025, Aktenzeichen 526 C 3899/25).
Nach der Entscheidung bleibt die Frau auf den Anwaltskosten sitzen. Im Bußgeldverfahren schaltete sie zwar einen anderen Anwalt ein – in diesem Fall urteilte das Landgericht, dass der Anspruch der Klägerin unbeachtlich sei. Im Zivilverfahren ist unklar, ob ein neuer Anwalt eingestellt wurde. Der Honoraranspruch des 57-jährigen Klägers erlischt daher nicht, so das Landgericht.
Gericht: Aussagen haben in einem Rechtsverhältnis nichts zu suchen
Der 57-jährige (ehemalige) Anwalt der Frau ist, wie das Gericht es beschreibt, davon überzeugt, dass seine Nachrichten freundlicher Natur waren und keinen Zusammenhang mit der Arbeit des Anwalts hatten. Sie haben auch keinen sexuellen Inhalt. Seine Tätigkeit als Anwalt habe er jedenfalls problemlos ausgeübt, hieß es.
Der zuständige Zivilrichter des AG Hannover betonte, dass Äußerungen, wie sie der Anwalt in seinen WhatsApp-Nachrichten geäußert habe, im Rechtsverhältnis nichts zu suchen hätten – „aber überhaupt nichts“. Die fristlose Kündigung war gerechtfertigt, die Rechnung musste die Frau aber trotzdem bezahlen.
Ihren Angaben zufolge lebt die 35-Jährige seit fünf Jahren in Deutschland. Sie kennt die 57-jährige Anwältin seit etwa 2020 aus einem Asylverfahren. Sie betont, dass seine Nachrichten sie „unbehaglich“ machten. Nun kann innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung des Urteils Einspruch eingelegt werden. Die verurteilte Frau sagt, sie wolle dies mit ihren Anwälten besprechen.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Zitiervorschlag
AG Hannover zu sexueller Belästigung im Mandatsverhältnis: . In: Legal Tribune Online, 14. Oktober 2025, https://www.lto.de/persistent/a_id/58376 (abgerufen am: 14. Oktober 2025)
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