BZ/afp, Michael Sauerbier
Claus P., Staatsanwalt im Ruhestand, ging mit einer Axt ins Pflegeheim in Rathenow (Brandenburg) – und tötete seine Frau (87). Am Dienstag wurde er verurteilt: Sieben Jahre Haft für Brandenburgs ältesten Häftling!
Das Landgericht Potsdam befand den Anwalt am Dienstag wegen heimtückischen Mordes für schuldig. Zehn Tage vor dem geplanten Urteilstermin. Die Kammer sah es als erwiesen an: Der Angeklagte hatte am 19. Mai in einem Pflegeheim in Rathenow seine 87-jährige Ehefrau mit einer Axt erschlagen.
Landgericht Potsdam reduziert lebenslange Haftstrafe
Laut Anklage handelte es sich um Mord aus Landesverrat. Marianne P. (87) hatte keine Chance, sich gegen den unerwarteten Angriff von hinten zu wehren. Der Rentner war seit Jahren blind, nach einem Schlaganfall halb gelähmt, hatte Schmerzen und konnte sich kaum bewegen.
Allerdings: Aufgrund der geistigen Einschränkungen des Mannes ging das Gericht davon aus, dass seine Fähigkeit, die Tat zu kontrollieren, deutlich eingeschränkt sei. Deshalb wurde die tatsächliche lebenslange Haftstrafe verkürzt.
Das sagte der Senior im Prozess
Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und zwei Monaten plädiert. Die Verteidigung beantragte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Nach Ansicht des Gerichts, denn dies liege nahe am Strafrahmen für die Tötung auf Verlangen. Der 91-Jährige sagte, seine Frau wolle sterben. Die Pflegekräfte bestätigten dies jedoch nicht.
Der DDR-Anwalt, der nach dem Mauerfall vorzeitig in den Ruhestand ging, sagte vor Gericht: „Ich bin kein Mörder, ich habe ihr erst nach vielen Bitten geholfen“, sagte er. „Dann habe ich die Axt mitgenommen. Ich wollte nur, dass der Schmerz verschwindet.“
War das Pflegeheim für den Rentner zu teuer?
Staatsanwalt Rietz vermutete ein anderes Motiv. „Hatten Sie Angst, dass Sie das Ganze finanziell nicht mehr stemmen könnten?“ fragte er Claus P. während des Prozesses. „3800 Euro für häusliche Pflege?“ Der Rentner gab zu: „Das würde auf Dauer nicht gehen. Ich muss mit 500 bis 600 Euro auskommen.“ Aber: „Das hat nichts damit zu tun.“
Sohn Gerald P. (64) hatte mit seinem Vater über Geld gesprochen: „Er hatte Angst, dass er damit nicht klarkommt. Extrem! Wir haben für ihn nachgerechnet: Zuerst muss er sein Vermögen von 50.000 Euro aufbrauchen.“ Danach wäre der Sohn finanziell eingesprungen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht ordnete die Fortsetzung der Untersuchungshaft für den 91-Jährigen an, da aus Sicht der Kammer aufgrund des hohen Alters des Angeklagten Fluchtgefahr bestehe.