AUDIO: Antisemitisches Plakat: Anklage wegen Volksverhetzung (1 Min.)
Stand: 12. November 2025 11:43 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat Anklage gegen einen Ladenbetreiber erhoben, der im September ein Verbot für Juden im Laden angebracht hatte. Es besteht der Verdacht der Volksverhetzung.
Den Ermittlungen zufolge klebte der Zettel am 17. September vier Stunden lang an der Schaufensterscheibe in der Duburger Straße. Dann erschienen Polizeikräfte. Dies hat nun rechtliche Konsequenzen für den Eigentümer. Die Staatsanwaltschaft Flensburg gab heute bekannt, dass sie bereits Ende Oktober Anklage wegen des Verdachts der Volksverhetzung nach § 130 StGB erhoben habe. Ob es zu einem Prozess kommen wird, ist unklar. Das Landgericht Flensburg muss noch über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft könnte dies mehrere Wochen dauern.
Der Angeklagte wollte gegen den Gaza-Krieg protestieren
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sind die Ermittlungen abgeschlossen. Im Verhör begründete der Ladenbesitzer das Ladenverbot damit, dass nicht alle ihm bekannten Juden gegen den Gaza-Krieg seien. Er soll auch gesagt haben, dass er später erkannte, dass er zwischen den Juden hätte unterscheiden müssen, die für und gegen den Krieg waren. In der Mitteilung behauptete der Mann, er sei kein Antisemit. Gleichzeitig hatte er eine große palästinensische Flagge ans Fenster gehängt.
Die Staatsanwaltschaft hat die sozialen Medien ausgewertet
Nach eigenen Angaben wertete die Staatsanwältin auch die Auswirkungen des Vorfalls in den sozialen Medien aus. Dabei geht es um den Vorwurf der Störung des öffentlichen Friedens. Auch Staatsanwalt Thorkild Petersen-Thrö sieht die Volksverhetzung als gegeben an. Dabei spielt es eine Rolle, inwieweit Parallelen zur NS-Vergangenheit gezogen werden können: „Es waren diese Boykottaufrufe, die letztlich zur Judenverfolgung führten“, sagte Petersen-Thrö. Insofern ist die Situation ernster, als eine einfache Mitteilung vermuten lässt. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnte auch eine Freiheitsstrafe in Betracht gezogen werden. Das Strafrecht sieht ein Bußgeld nur in Ausnahmefällen vor.
Der Laden führt ein spezielles Sortiment
Der Laden liegt abseits der Innenstadt an einer belebten Straße in einem Viertel mit niedrigem Einkommen. Angeboten werden unter anderem Gotikartikel und antiquarische Bücher. In einer weiteren Bekanntmachung wurde auf wirtschaftliche Probleme hingewiesen. Im Laden hingen auch eine Reichsflagge und ein Emblem der terroristischen RAF. Auf Nachfrage des NDR Schleswig-Holstein sagte der Anwalt des Angeklagten, er wolle sich derzeit nicht zu den Vorwürfen äußern.
Werbung von israelischen Knesset-Abgeordneten
Das Hausverbot für Juden erregte landesweite Aufmerksamkeit und wurde sporadisch sogar in internationalen Zeitungen aufgegriffen. Nach Angaben von Staatsanwalt Thorkild Petersen-Thrö liegen insgesamt 20 Anzeigen vor, darunter auch von Juden aus dem gesamten Bundesgebiet. Es gibt auch eine Anzeige des israelischen Parlaments, der Knesset.
Plakataktion für Vielfalt

Mehrere Geschäfte in Flensburg zeigen, dass sie alle Religionen und Kulturen willkommen heißen.
Als Reaktion auf den Vorfall starteten die Flensburger Grünen die Plakatinitiative „Kein Platz für Hass: Offen für alle!“ ins Leben gerufen. Diese und ähnliche Nachrichten wurden anschließend in mehreren Geschäften gepostet.


