Oldenburg – Nach der tödlichen Erschießung eines jungen Mannes (21) in Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen Polizisten (27) wegen fahrlässiger Tötung erhoben.
Er soll sich in der Nacht zum Ostersonntag mit Lorenz treffen von hinten erschossen.
In einer Stellungnahme heißt es: „Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat die Ermittlungen in dem Fall inzwischen abgeschlossen und beim Landgericht Oldenburg Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den Polizisten erhoben. Die Staatsanwaltschaft ist zu dem Schluss gekommen, dass der Polizist für den Tod des 21-Jährigen verantwortlich ist Gericht muss Verantwortung übernehmen.“
Lorenz‘ trauernder Vater zeigt BILD ein Foto seines Sohnes
Kein vorsätzlicher Mord
Weiter heißt es, dem Angeklagten könne keine vorsätzliche Tötung vorgeworfen werden, „da er fälschlicherweise glaubte, er befinde sich in einer Notwehrsituation.“ Der Beamte ging davon aus, dass er mit einem Messer angegriffen werden würde. Tatsächlich bestand zum Zeitpunkt der Schussabgabe keine Notwehrsituation mehr.
Daher war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft der Fehler des Polizisten hinsichtlich der Notwehrsituation vermeidbar. „Der Angeklagte hätte erkennen können und müssen, dass das Opfer lediglich fliehen wollte. Dies rechtfertigt die Annahme einer fahrlässigen Tötung, die der Polizeibeamte zu verantworten hat.“
So starb Lorenz
Lorenz hatte in einem Club eine Konfrontation mit Türstehern. Als ihm der Zutritt verwehrt wurde, randalierte er, flüchtete zu Fuß und wurde verfolgt. Nach Angaben der Ermittler soll er diese Männer mit einem solchen getroffen haben Messer gedroht haben.
In der Tatnacht sperrte die Polizei für die Ermittlungen die Oldenburger Innenstadt ab
Gegen 2:30 Uhr traf Lorenz schließlich auf zwei Polizisten. Was genau dann geschah, ist bis heute nicht vollständig geklärt. Fest steht: Die Beamten sollen ihn lautstark zum Anhalten aufgefordert haben und seien per Funk vor einem Messer gewarnt worden. Lorenz versprühte Reizgas. Dann eingezogen Polizist die Waffe – und feuerte.
Der Tod des jungen Mannes löste Proteste aus
Das Verbrechen löste Diskussionen und Rassismusvorwürfe aus, insbesondere aufgrund der ethnischen Herkunft des Opfers. Lorenz‘ Vater Adje Claude (56) stammt aus Togo.
Kommentar des Polizeikommissars und des Innenministers
Der Präsident des Polizeipräsidiums Oldenburg, Andreas Sagehorn, sagte nun: „Mit der Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft Oldenburg ist klar, dass die Frage der Strafbarkeit in diesem äußerst komplexen und belastenden Fall gerichtlich geklärt wird. Dieser Schritt ist Teil des Verfassungsprozesses und kann – unabhängig vom Urteil – den Angehörigen und Freunden des Verstorbenen helfen, dieses schreckliche Ereignis zu verarbeiten. Ihnen gilt weiterhin mein Mitgefühl.“
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens lobte die Arbeit der Ermittlungsbehörden in dem Fall
Der Niedersachsen Innenministerin Daniela Behrens (57) sagte: „Der Tod von Lorenz A. durch Schüsse aus der Waffe eines jungen Polizisten ist ein tragischer Fall, der die Angehörigen und Freunde des jungen Mannes in tiefe Trauer stürzte und viele Menschen über Oldenburg und Niedersachsen hinaus bewegte. Es ist auch ein Fall, der Auswirkungen auf die gesamte niedersächsische Polizei hatte und noch heute hat.“
Bis zur endgültigen Entscheidung der Justiz gilt wie immer die Unschuldsvermutung. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kann fahrlässige Tötung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
