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Angriff vor der Bar in Bielefeld: „Er wollte so viele Menschen wie möglich töten“ – Die Staatsanwaltschaft des Staatsanwalts gibt einen neuen Haftbefehl aus

Im Mai soll Mahmoud M. die Gäste in Bielefeld eine Bar erstochen haben. Der 35-jährige Syrer soll bereits 2014 beigetreten sein. Der Bundesstaatsanwalt erteilt jetzt einen neuen Haftbefehl.

Der Bundesstaatsanwalt hat einen neuen Haftbefehl gegen Bielefelds mutmaßlichen Messerangriff erhalten. Mahmoud M. wurde dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichts der Justiz am Mittwoch demonstriert, wie die Behörde in Karlsruhe ankündigte. Am 18. Mai soll der 35 -jährige Syrer Gäste einer Bar gezielt haben, die dort den Aufstieg ihres Fußballvereins feierten. Vier Menschen wurden schwer verletzt.

Nach dem Verbrechen floh M. und wurde am späten Abend des folgenden Tages in der Nähe von Düsseldorf verhaftet. Er war bereits in Gewahrsam, die Grundlage dafür war ein Haftbefehl beim Bielefeld Bezirksgericht. Die Bundesstaatsanwaltschaft übernahm die Ermittlungen am 20. Mai, weil der Verdacht bestand, dass das Verbrechen ein religiös motivierter Angriff auf die freie demokratische Grundverordnung war.

Der mutmaßliche Täter soll beigetreten sein, ist 2014 in Syrien

Am Montag wurde bekannt, dass der Verdächtige möglicherweise vor dem Verbrechen in Kontakt mit der jihadistischen Miliz der Islamischen Staat (IS) hatte. Der Bundesstaatsanwalt hat nun weitere Einzelheiten zu den Vorwürfen veröffentlicht.

M. soll beigetreten sein, ist letztes im Dezember 2014 in Syrien. Bis zum Frühjahr 2016 soll er als Wach- und Grenzposten für die Organisation gearbeitet haben. Nachdem er Deutschland betreten hatte, beschloss er, so viele Menschen wie möglich im Namen eines so genannten heiligen Krieges zu töten, der willkürlich ausgewählt werden sollte.

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichts der Justiz ordnete nun die weitere Hinrichtung der Vorabbehalt an. Die Bundesanwaltschaft vermutet M. Mitgliedschaft in einer ausländischen Terroristenvereinigung, versuchte Mord und den gefährlichen Körperverlust.

Am Montag warnte der Bundesstaatsanwalt Jens Rommel, dass es beispielsweise immer noch erfolgreich ist, Anhänger für Angriffe in Deutschland zu mobilisieren. Radikalisierte Personen, die nicht speziell mit einer gewalttätigen Gruppe verbunden sind, sind ebenfalls gefährdet.

AFP/LL/JML

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