Das Ampelgesetz wurde gestoppt
Bundesverfassungsgericht hebt gesetzliche Regelungen zur Triage auf
			              
4. November 2025, 9:45 Uhr
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Vor knapp drei Jahren hat der Bundestag mit den Stimmen der Ampel eine Neuregelung der Triage beschlossen. Karlsruhe erklärt das Gesetz nun für verfassungswidrig – und begründet dies gesondert.
Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zur sogenannten Triage bei ärztlichen Behandlungen für ungültig erklärt. Dabei geht es um die Zuweisung von Kapazitäten in Fällen, in denen die Ressourcen zu knapp sind. Zwei Verfassungsbeschwerden von Not- und Intensivmedizinern hatten in Karlsruhe Erfolg, wie das Gericht mitteilte.
Triage bedeutet, dass Ärzte in bestimmten Situationen entscheiden müssen, in welcher Reihenfolge sie den Menschen helfen. Das Konzept existiert beispielsweise bei schweren Unfällen mit vielen Verletzten, meist zur Überbrückung eines kurzfristigen Notfalls. Während der Corona-Pandemie rückte das Thema aufgrund der vollen Intensivstationen in den Fokus. In Karlsruhe ging es um eine 2022 vom Bundestag beschlossene Neuregelung.
Die Beschwerde richtete sich unter anderem gegen ein Verbot der nachträglichen Triage („ex post“) – also der Beendigung der Behandlung eines Patienten mit geringer Überlebenswahrscheinlichkeit, um einen Patienten mit besserer Prognose zu versorgen. Die Kläger sahen darin einen Konflikt mit der Berufsethik: Den Ärzten würde die Möglichkeit genommen, im Notfall möglichst viele Menschen zu retten.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte nun, die angegriffenen Vorgaben seien „mangels bundesrechtlicher Befugnisse für die konkreten Regelungen“ mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig. Es wird in die Berufsfreiheit der Ärzte eingegriffen, die im Rahmen der therapeutischen Verantwortung auch deren Entscheidungen darüber schützt, ob und wie eine medizinische Behandlung durchgeführt wird. Dieser Eingriff ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.
			