- Seit September 2022 zahlen Amazon Prime-Nutzer einen höheren Mitgliedsbeitrag.
- Doch die Preiserhöhung sei nicht zulässig, urteilte ein Gericht.
- Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Berufung von Amazon zurück.
- Wie Amazon-Prime-Kunden überhöhte Gebühren zurückfordern können.
Der Verbraucherzentrale NRW muss dagegen ankämpfen hohe Gebühren vor Gericht gegen Amazon gewonnen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Berufung des Internetkonzerns und damit die umstrittene Preiserhöhung für das Internetunternehmen zurückgewiesen Amazon Prime-Abonnement als unzulässig bestätigt. Die Verbraucherzentrale NRW war bereits in erster Instanz vor dem Landgericht Düsseldorf erfolgreich.
Die Verbraucherschützer hatten gegen die Preiserhöhung für Amazon-Prime-Nutzer geklagt, nachdem Amazon im September 2022 die Mitgliedsbeiträge um bis zu 30 Prozent erhöht hatte. Doch das war unzulässig, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf nun in zweiter Instanz entschieden hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und eine Berufung zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.
Höhere Abonnementkosten für Amazon Prime sind laut Gericht unzulässig
Millionen Amazon-Nutzer in Deutschland hatten im Sommer 2022 die Ankündigung einer Preiserhöhung für ihre Prime-Mitgliedschaft im E-Mail-Postfach. Amazon begründete die Erhöhung mit „allgemeinen und erheblichen Kostenänderungen aufgrund der Inflation“. Seit dem 15. September 2022 zahlen Prime-Kunden nun monatlich 8,99 Euro statt 7,99 Euro. Bei jährlicher Zahlung werden statt 69 Euro 89,90 Euro von Ihrem Konto abgebucht. Bei monatlicher Auszahlung entspricht dies einer prozentualen Steigerung von 12,5 Prozent. Die Experten der Verbraucherzentrale NRW haben errechnet, dass jeder, der das Abonnement jährlich zahlt, 30,3 Prozent zusätzlich bezahlen muss. »Lesen Sie auch: Abonnements werden immer teurer: Stehen viele Fußballbars vor der Pleite?
Bisher zahlten Prime-Nutzer bei jährlicher Zahlung insgesamt bis zu 62,70 Euro zu viel, bei monatlicher Zahlung bis zu 28 Euro zu viel. Aufgrund der hohen Anzahl an Prime-Kunden könnte Amazon mit Rückerstattungen in dreistelliger Millionenhöhe rechnen.
Die Verbraucherzentrale NRW plant eine Sammelklage gegen Amazon
Wolfgang Schuldzinski, Vorstandsmitglied der Verbraucherzentrale NRW, wertete das Urteil als „wichtiges Signal für Verbraucher“. Er betonte, dass Unternehmen die Preise für laufende Verträge nicht beliebig anpassen sollten und dass Kunden darauf vertrauen können müssen, dass die Vertragsbedingungen fair und transparent sind.
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Aufgrund des aktuellen Urteils können Verbraucher nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW die Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge nun direkt von Amazon verlangen. Darüber hinaus plant die Verbraucherzentrale, die Beträge gerichtlich pauschal einzutreiben und bereitet hierfür eine Sammelklage vor. Interessenten haben bereits jetzt die Möglichkeit, sich für den Sammelklage-Newsletter anzumelden.
 
			 
					