Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zudem eine Preisanpassungsklausel für das deutsche Prime-Mitgliedschaftsprogramm von Amazon in zweiter Instanz für unwirksam erklärt. Eine Gerichtssprecherin gab die Entscheidung bekannt. Die Verbraucherzentrale NRW hatte sich beschwert: Ohne die Kunden explizit um Zustimmung zu bitten, habe sich der Konzern in den Prime-Teilnahmebedingungen im Jahr 2022 das Recht auf Preiserhöhungen eingeräumt und den Beitrag wenig später deutlich erhöht.
Seit September 2022 beträgt der Preis für ein Prime-Jahresabo 89,90 statt 69 Euro. Bei monatlicher Bezahlung kostet die Mitgliedschaft 8,99 statt 7,99 Euro. Amazonas begründete die damalige Preiserhöhung mit gestiegenen Kosten. Prime-Mitglieder erhalten einen schnelleren und kostenlosen Versand sowie kostenlosen Zugriff auf bestimmte Inhalte auf der Streaming-Plattform Prime Video.
Verbraucherzentrale plant Sammelklage
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Amazon kündigte an, das Urteil „gründlich zu prüfen“ und „gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte“ einzuleiten. Das Unternehmen erklärte, dass es sich bei der Preisänderung an die Gesetze gehalten und diese transparent kommuniziert habe. Bereits im Januar 2025 hatte das Landgericht Düsseldorf die Klausel für unzulässig erklärt. Amazon legte daraufhin Berufung ein.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale können Kunden auf Grundlage des Urteils nun von Amazon die Rückzahlung zu viel gezahlter Beträge verlangen. Unternehmen dürfe die Preise für laufende Verträge nicht beliebig anpassen, sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstandsmitglied der Verbraucherzentrale NRW. Die Erhöhung hätte einer ausdrücklichen Genehmigung bedurft.
Die Organisation will eine Sammelklage einreichen. Damit will die Verbraucherzentrale erreichen, dass der Online-Händler die bisherige Preiserhöhung zurücknimmt und die Differenz an die Kunden zurückzahlt. Eine Klage wurde jedoch noch nicht eingereicht; Erst dann können die Betroffenen in das Klageregister eingetragen werden.
