
Der Weihnachtsmarkt steht vor der Tür und in der Pause können Sie mit Ihren Kollegen durch die festlichen Stände schlendern. Ist jetzt ein Glas Glühwein in Ordnung?
Grundsätzlich hat Ihr Arbeitgeber keinen Einfluss darauf, wie Sie Ihre Pause gestalten – das gilt auch für den Konsum von Alkohol. Allerdings betont Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht: „In der Pause darf man ein wenig Alkohol trinken, in manchen Berufen darf man aber nicht betrunken arbeiten.“
In bestimmten Berufen und Tätigkeiten ist es unerlässlich, dass Mitarbeiter während der Arbeitszeit völlig nüchtern bleiben. Laut Fachanwalt Volker Görzel betrifft dies insbesondere sicherheitsrelevante Tätigkeiten. Wer beruflich komplexe Maschinen bedient oder Flugzeuge, Züge und andere Fahrzeuge steuert, muss nüchtern bleiben. Der Konsum von Alkohol – auch in geringen Mengen, wie zum Beispiel einem Glas Glühwein vom Weihnachtsmarkt – könnte einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten darstellen und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Es kann sinnvoll sein, einen Blick in den Vertrag zu werfen
Für Tätigkeiten, bei denen keine unmittelbare Gefahr besteht, wie beispielsweise Büroarbeiten, gelten in der Regel weniger strenge Anforderungen. Solange es keine betrieblichen Richtlinien gibt, die den Alkoholkonsum ausdrücklich verbieten und er die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt, ist es oft kein Problem, in der Pause ein Bier oder ein Glas Glühwein zu genießen.
„Ob es solche Regelungen gibt, hängt entweder vom Arbeitsvertrag, gesetzlichen Regelungen oder von unternehmensinternen Anweisungen bzw. Betriebsvereinbarungen ab, die eine Promillegrenze von 0,0 Promille bei der Arbeit vorschreiben“, sagt Fachanwalt Görzel.
Wie so oft im Arbeitsrecht komme es laut Görzel auf den Einzelfall an. Allerdings ist Vorsicht geboten: Im Zweifelsfall sollte man in der Pause lieber auf Alkohol verzichten.
Zur Person: Volker Görzel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln und Leiter des Fachausschusses für Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung im Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).
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