Das Handelsgericht stimmte der Argumentation von Lindt&Sprüngli zu, wonach es bei den von Aldi Suisse verkauften »Moser Roth«-Schokoladenkugeln eine »unnötige Anlehnung« an die Lindor-Kugeln gebe, wie dem am 14. Dezember erlassenen Urteil der Gerichtsbehörde zu entnehmen ist. Über das Urteil, das kurz vor Weihnachten publiziert wurde, hatte zuerst die »Aargauer Zeitung« berichtet.
Mit seinen Lindor-Kugeln erzielt LindtSprüngli allein in der Schweiz einen Jahresumsatz von 44,8 Millionen Franken, wie dem Urteil zu entnehmen ist. Aldi Suisse hatte die unter der Marke »Moser Roth« vertriebenen Schokoladenkugeln, die wie auch die Lindor-Kugeln in rote und blaue »Wrapper« verpackt waren, seit dem Oktober 2024 als »Weihnachts-Edition« angeboten.