![AFD profitiert vom Erbe eines ehemaligen Parteispenders AFD profitiert vom Erbe eines ehemaligen Parteispenders](https://bwabtk.com/wp-content/uploads/2025/02/afd-wahlkampf-veranstaltung-mit-alice-weidel-und-tino-chrupalla-in-heidenheim-1024x576.jpeg)
Die AFD hat nach einem „Spiegel„Bericht über a Erbschaft an der Partei über fast sechs Millionen Euro Die Eingang eine Spende bestätigtohne weitere Details. „Wir bestätigen den Erhalt einer großzügigen Spende mit großer Dankbarkeit. Wir machen derzeit keine detaillierteren Informationen über die Art der Spende “, sagte Schatzmeister Carsten Hütter nur auf Anfrage.
Der „Spiegel“ hatte das zitieren Rechenschaftspflichtbericht der Partei für 2023Das wurde noch nicht veröffentlicht, berichtet eins Spender aus Berlin-Dahlem Habe die AfD Fonds nach dem Betrag von 5.957.969,66 Euro nachlassen. Gleichzeitig war die Partei im Jahr 2023 Besitzer von zwei Wohngebäuden In Berlin-Dahlem und Berlin-Schöneberg, deren Wert sie mit insgesamt mehr als vier Millionen Euro verehrten.
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Nach dem Bericht der Rechenschaftspflicht stieg dies auf AFD -Vermögenswerte insgesamt 23,5 Millionen Euro im Jahr 2022 Rund 38,3 Millionen Euro im Jahr 2023 rund 38,3 Millionen Euro – und damit rund 14,8 Millionen Euro. In der aktuellen Wahlkampagne von Bundestag erhielt die AFD auch mehrere Millionen Beträge von wohlhabenden Parteispendern.
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Die in Teilen als rechten Wing -Extremist klassifizierte AFD wird am 23. Februar mit ihrem Kandidaten für die Bundeskanzlerin Alice Weidel auf den Weg zur Wahl der Bundestag. Zuletzt hatte die Party ihr enges Profil mit einem radikalen Wahlprogramm geschärft.
Unter anderem sieht das Programm eine grundlegende Umkehrung der deutschen Politik der letzten Jahrzehnte vor – wie der Ausstieg aus dem Euro und der EU, der Annäherung an Russland und die Abreise von den Klimazielen in Paris. Alle Parteien schließen derzeit Regierungsbündnisse mit der AFD aus.
Nach dem Parteigesetz müssen die Parteien bis zum 30. September ihren Rechenschaftsbericht aus dem Vorjahr an den Bundestag vorlegen – bis zum 31. Dezember. Der Bundestag veröffentlicht diese Berichte dann in einem gesammelten Formular. (DPA, AFP)