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AfD-Politiker Bystron wegen „Hitlergruß“-Fotomontage verurteilt

Urteil noch nicht rechtskräftig

AfD-Politiker Bystron wegen „Hitlergruß“-Bildern verurteilt

Aktualisiert am 17.10.2025 – 12:44 UhrLesezeit: 2 Minuten

Petr Bystron während einer Bundestagsdebatte (Archivfoto): Der AfD-Politiker muss eine Geldstrafe von über 11.000 Euro zahlen. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago-images-bilder)

Der AfD-Politiker Petr Bystron wurde nach einer veröffentlichten Fotomontage verurteilt. Sein Anwalt sieht in dem Verfahren einen „politischen Hintergrund“.

Der AfD-Politiker Petr Bystron ist wegen der Verbreitung einer Fotomontage in sozialen Medien zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Europaabgeordnete muss demnach 90 Tagessätze von 125 Euro zahlen, insgesamt also 11.250 Euro – wegen der Verwendung der Symbole verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, sagte der Richter am Landgericht München. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht halte es für erwiesen, dass Bystron bei der Fotomontage den verbotenen Hitlergruß verwendet habe, „insbesondere durch die Komposition der Fotos“, sagte der Richter. Der AfD-Politiker selbst hörte davon jedoch nichts: Er erschien am Freitag nicht vor Gericht, sondern ließ sich von seinem Verteidiger vertreten. Der Grund dafür blieb zunächst unklar. Bystron und sein Verteidiger haben nun eine Woche Zeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Während des Prozesses sprach Bystrons Verteidiger Peter Solloch von einem Prozess mit „politischem Hintergrund“, bei dem die Person, die seinen rechten Arm ausstreckte, wichtiger sei als die Geste selbst. Als Beweismittel brachte der Anwalt Aufnahmen von anderen politisch aktiven Personen mit, die einen Arm hoben.

Nach Ansicht des Gerichts verwendete der Europaabgeordnete in der Collage, die er 2022 auf Twitter verbreitete, bewusst den verbotenen „Hitlergruß“. Auf der Fotomontage waren unter anderem Altkanzlerin Angela Merkel und Bettina Wulff, die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten, mit erhobenem Arm und ausgestreckter Hand zu sehen.

Bystron teilte die Collage anlässlich der Entlassung des damaligen ukrainischen Botschafters in Deutschland, Andrij Melnyk, mit der Überschrift „Bye, bye Melnyk! Deutsche Politiker winken zum Abschied!“ Sein Verteidiger gab vor Gericht zu, dass der AfD-Politiker den Beitrag selbst verfasst habe.

Das Urteil des Gerichts blieb etwas hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück. Dafür wurde ein Bußgeld von 110 Tagessätzen verhängt, was bedeutet, dass Bystron vorbestraft gewesen wäre. Mit 90 Tagessätzen blieb das Gericht genau unter der Schwelle, die hierfür erreicht werden müsste.

Der Prozess kam zustande, weil Bystron in dem Fall gegen einen Strafbefehl des Landgerichts München Einspruch eingelegt hatte. Bystron hatte das Vorgehen zuvor im jüngsten Europawahlkampf als „Diskredit“ bezeichnet. Er sei überrascht, dass sich die Justiz für „solche parteipolitischen Spielchen“ missbrauchen lasse.

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