Erfurt – Die Thüringer Landtagsfraktion AfD hat Klage gegen zwei Richter des Thüringer Verfassungsgerichtshofs eingereicht.
Anlass für diesen rechtlichen Schritt ist die konstituierende Sitzung des Landtags am 26. September dieses Jahres, wie die Fraktion in einer Pressemitteilung erklärte.
Nach vielen Stunden war es dem Landtag nicht gelungen, zumindest festzustellen, ob die Beschlussfähigkeit gegeben war. Die AfD beharrte als stärkste Fraktion mit 32 von 88 Abgeordneten auf ihrem Vorschlagsrecht. CDU und BSW wollten die Regeln ändern, damit alle Fraktionen Kandidaten für das zweithöchste Landesamt vorschlagen können.
Sie wollten das Spitzenamt im Parlament nicht an die AfD abgeben. Auf Forderungen der anderen Fraktionen, zumindest das Quorum festzustellen, reagierte der Seniorpräsident Jürgen Treutler (73, AfD) mit wiederholten, längeren Unterbrechungen. Er verweigerte den Abgeordneten das Wort.
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Die CDU reichte daraufhin beim Verfassungsgerichtshof einen Eilantrag gegen den AfD-Obervorsitzenden Jürgen Treutler ein.
Zu den Verfassungsrichtern gehört auch der ehemalige Innenminister Jörg Geibert von der CDU. Nach Angaben der AfD-Fraktion ist er voreingenommen, weil sein Sohn Lennart Geibert im Landtag sitzt.
Zudem hätte Gerichtspräsident Klaus Dieter von der Weiden diese Voreingenommenheit erkennen müssen, argumentiert die AfD.
Die Fraktion hat deshalb Strafanzeige gegen Geibert und von der Weiden eingereicht. Nach dem Showdown Ende September Thadäus König (42, CDU) zum neuen Landtagspräsidenten gewählt.