
»Es ist eine Schande, wenn der Bundesvorstand einer Partei wiederholt eine missliebige Journalistin beleidigt und seine Anhänger gegen sie hetzt und sich dann auf seine Immunität als Bundestagsabgeordneter beruft, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Das hat erwartungsgemäß nicht funktioniert“, sagte Müllers Anwalt Oliver Srocke dem SPIEGEL.
Der Beschluss des Bundestags macht nun den Weg frei für die Vollstreckung der Rekordstrafe von 30.000 Euro. »Gleichzeitig ermittelt die Staatsanwaltschaft weiterhin wegen des Vorwurfs der Beleidigung und Volksverhetzung. „Der Fall zeigt, dass Hass und Hetze gegen Journalistinnen nicht ungestraft bleiben müssen und ermutigt hoffentlich auch andere, die zum Ziel solcher Angriffe geworden sind, sich juristisch gegen üble Diffamierungen der Rechten zur Wehr zu setzen“, sagte Srocke.