

Wer nach einer Corona-Impfung Schadensersatzansprüche geltend macht, muss Ansprüche gegen den Bund oder die Länder richten, nicht gegen Ärzte.
Hamm – Wenn Fehler bei einer Corona-Impfung schwerwiegende Folgen haben, fordern Geschädigte vor Gericht häufig Schadensersatz. Doch gegen wen können sie ihre Ansprüche richten? Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag muss der impfende Arzt vor Gericht nicht persönlich für einen durch die Impfung entstandenen Schaden einstehen. Das Gericht befand jedoch, dass eine sogenannte Amtshaftung des Staates in Betracht gezogen werden könne.
Im konkreten Fall verklagte Björn Wetter (36) aus Hamm seinen Arzt, weil bei ihm kurz nach der Impfung gegen das Coronavirus Ende 2021 eine Herzerkrankung diagnostiziert worden war. Er sagt, die Impfung sei falsch verabreicht worden und er sei nicht ausreichend aufgeklärt worden. Durch die Folgen kann er seiner Arbeit nicht mehr nachgehen und ist zudem psychisch stark beeinträchtigt. Vor Gericht forderte er unter anderem ein Schmerzensgeld von mindestens 800.000 Euro.
BGH-Urteil zu Corona-Impfschäden: Ärzte haften nicht
Björn Wetter hatte mit seiner Klage vor den Vorinstanzen keinen Erfolg. Das Landgericht Dortmund und das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass der Arzt bei der Verabreichung der Impfung eine hoheitliche Aufgabe übernommen und haftungsrechtlich als Beamter gehandelt habe. Für mögliche Impfschäden müsse daher nicht sie persönlich haften, sondern der Staat. Auch der BGH folgte dieser Auffassung.
Der dritte Zivilsenat in Karlsruhe entschied, dass die Verantwortung für etwaige Informations- oder Behandlungsfehler bei der Corona-Impfung beim Staat liege. Entsprechende Klagen von Geschädigten müssten sich daher gegen den Bund oder die Länder richten – nicht jedoch gegen die impfenden Ärzte persönlich. Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen.
Kläger will weiterkämpfen: Klage gegen Moderna
Ziel des Verfahrens sei es vor allem gewesen, die Frage grundsätzlich zu klären, wer im Falle eines etwaigen Corona-Impfschadens haftbar sei, sagte Wetter in Karlsruhe. „Ich empfinde das Urteil nicht als Niederlage, und das hat der Senat mir gegenüber ausdrücklich betont“, sagte Wetter. Er wird nun seinen Kampf im Namen aller Impfbetroffenen fortsetzen. Gleichzeitig wurde eine Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Auch gegen den Impfstoffhersteller Moderna geht er juristisch vor. Die erste Verhandlung findet am 10. Februar 2026 vor dem Oberlandesgericht Hamm statt.
Ob die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Klägers tatsächlich auf die Corona-Impfung zurückzuführen sind, wurde im Verfahren übrigens nicht thematisiert. Grundsätzlich gehe es darum, „wer haftet, wenn“, betonte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in der Verhandlung. „Mittlerweile ist klar, dass die alleinige Verantwortung für Impfschäden beim Staat liegt“, erklärte Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. (dpa/fl)