Nachrichtenportal Deutschland

Aber kein isolierter Fall: Leiter des Gerichts: DOBRINDTs Auslegung des Asylurteils „nicht ganz richtig“

Aber kein Einzelfall


Vorsitzender des Distrikts: DOBRINDTs Interpretation des Asylurteils „nicht ganz richtig“

ARBEISTE Hören

https://streamingww.n-tv.de/proxy/abr/2025/06/TTSART_25866322_20250628190410-progaud.ism/.mp4

Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Weitere Informationen

Innenminister Dobrindt sammelte Anfang des Monats einen Flop vor Gericht: Die Ablehnung von drei Somalier während einer Grenzkontrolle war illegal. Der CSU -Politiker betrachtet das Urteil als „individuelle Entscheidung“. Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts sieht es anders.

Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts hat Zweifel daran, ob die Bundesregierung an ihrem Kurs festhalten kann, um Ablehnungen von Migranten an den Grenzen zu erstellen. Wenn es weitere gerichtliche Entscheidungen zugunsten von Asylbewerbern gibt, „müssen Kanzler und Innenminister sicherlich berücksichtigen, inwieweit sie die Ansicht, die sie bisher vertreten haben, noch behaupten können“, sagte Andreas Korbmacher zum „Handelsblatt“.

Anfang Juni stellte das Berliner Verwaltungsgericht fest, dass die Ablehnung von drei Somaliers während einer Grenzkontrolle in Frankfurt (ODER) illegal war. Ohne zu klären, welcher EU -Staat von der betroffenen Person für eine Asylantrag verantwortlich ist, sollten sie nicht abgelehnt werden, hieß es.

Der Innenminister des Bundes Alexander Dobrindt von der CSU sagte nach der Entscheidung: „Dies ist ein individueller Fall.“ Korbmacher interpretiert es so, dass Dobrindt ausdrücken wollte, dass diese Entscheidung nur im Falle der drei Somalier war und nur eine Rollerprüfung abgelegt hatte. Aber: „Das ist nicht ganz richtig“, sagte der Gerichtspräsident.

Das Verwaltungsgericht ist in erster Linie im dringenden Verfahren. „Politiker haben dies absichtlich reguliert, um endgültige Entscheidungen bei solchen Verfahren zu treffen“, sagte Korbmacher. „Das Bundesministerium des Innenraums fällt jetzt auf die Füße.“

Aufgrund des fehlenden Rechtsmittels sind die Verwaltungsgerichte verfassungsrechtlich verpflichtet, die rechtliche Situation intensiv zu überprüfen. Die Berliner Richter hätten das getan. „Ein Minister muss dies lesen und prüfen, ob er immer noch an seine Ansicht hält“, sagte Korbmacher gegenüber „Handelsblatt“.

Die mobile Version verlassen