Die Europäische Kommission hat die Ökodesign-Anforderungen für externe Netzteile (EPS) überarbeitet. Die neuen Regeln sollen den Verbraucherkomfort sowie die Ressourcen- und Energieeffizienz erhöhen. Die Hersteller haben drei Jahre Zeit, sich auf die Änderungen vorzubereiten.
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Die neuen Vorschriften gelten für externe Netzteile, die Geräte wie Laptops, Smartphones, WLAN-Router und Computermonitore laden oder mit Strom versorgen. Ab 2028 müssen diese Produkte höhere Energieeffizienzstandards erfüllen und interoperabler werden. Konkret bedeutet das, dass USB-Ladegeräte auf dem EU-Markt über mindestens einen USB-Typ-C-Anschluss verfügen und mit abnehmbaren Kabeln funktionieren müssen.
Mit der Verordnung legt die EU unter anderem auch Mindesteffizienzanforderungen für Netzteile mit einer Ausgangsleistung von bis zu 240 Watt fest, die über USB Power Delivery (USB-PD) laden. Zukünftig müssen Netzteile mit einer Ausgangsleistung über 10 Watt auch im Teillastbetrieb (10 Prozent der Nennleistung) Mindestwerte für die Energieeffizienz erfüllen, was unnötige Energieverluste reduzieren soll.
Ersparnisse
Durch die Maßnahme soll der mit der Herstellung und Nutzung der Geräte verbundene Energie- und Umweltfußabdruck verringert werden. Nach Angaben der EU-Kommission werden jedes Jahr über 400 Millionen Netzteile verkauft.
Nach Angaben der Kommission sollen die neuen Vorgaben bis 2035 eine jährliche Einsparung von rund 3 Prozent des Energieverbrauchs über den Lebenszyklus externer Ladegeräte ermöglichen. Das entspricht dem Energieverbrauch von rund 140.000 Elektroautos in einem Jahr. Zudem sollen die Treibhausgasemissionen um 9 Prozent und die Schadstoffemissionen um rund 13 Prozent sinken. Die EU rechnet außerdem damit, dass die Verbraucherausgaben bis 2035 um rund 100 Millionen Euro pro Jahr sinken könnten.
Die EU-Kommission ist davon überzeugt, dass durch die verbesserte Interoperabilität der Stromversorgung auch der Komfort für Verbraucher steigen soll. Um die einheitlichen Netzteile zu identifizieren, sollten diese ein „EU Common Charger“-Logo tragen. Auf diesen sollte unter anderem die maximale Leistung deutlich angegeben sein.
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Aufbauend auf bestehenden EU-Vorschriften
Nach Angaben der EU baut die Erweiterung auf der Harmonisierung von Ladeanschlüssen und Schnellladetechnologie für Geräte wie Smartphones, Tablets oder Laptops im Rahmen der überarbeiteten Funkanlagenrichtlinie auf. Diese zusätzlichen Änderungen der Ökodesign-Verordnung für externe Netzteile stellen entsprechende Anforderungen an deren Ladegeräte und einen breiteren Einsatz des sogenannten „gemeinsamen Ladegeräts“ im Allgemeinen. Laut EU-Kommission soll es dazu führen, dass weitere 35 bis 40 Prozent des EU-EPS-Marktes interoperabel werden – zusätzlich zu den rund 50 Prozent, die aufgrund der Funkanlagenrichtlinie bereits angenommen werden.
Energiekommissar Dan Jørgensen sagte: „Einheitliche Ladegeräte für unsere Smartphones, Laptops und andere Geräte, die wir täglich nutzen, sind ein kluger Schachzug, der die Verbraucher in den Mittelpunkt stellt und gleichzeitig Energieverschwendung und Emissionen reduziert. Die praktische Änderung, die wir heute bei externen Stromversorgungen einführen, wird den Europäern helfen, Geld zu sparen und gleichzeitig unsere Umweltbelastung zu reduzieren.“
Zeitplan und Inkrafttreten
Die neue Verordnung wird in den kommenden Wochen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Anschließend haben die Hersteller drei Jahre, also bis Ende 2028, Zeit, ihre Produkte anzupassen. Es ist nur eine von zahlreichen weiteren Maßnahmen der EU-Kommission, um elektronische Geräte nachhaltiger zu machen.
Seit dem 28. Dezember 2024 gilt in Deutschland und der gesamten EU die Pflicht zu einheitlichen USB-C-Ladekabeln für Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets und andere Geräte. Ab Anfang 2026 wird die Auflage auf Laptops ausgeweitet. Seit dem 20. Juni 2025 müssen auch Smartphones und Tablets ein Energielabel mit Angaben zu Lebensdauer, Robustheit, Akkueffizienz und Reparierbarkeit tragen. Hersteller sind verpflichtet, fünf Jahre nach Verkaufsende Betriebssystem- und Sicherheitsupdates bereitzustellen und Ersatzteile bis zu sieben Jahre lang verfügbar zu halten.
(afl)