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Ab 2026 müssen Heizungen entfernt werden

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Wer in einer Großstadt lebt, muss bald über eine Wärmepumpe nachdenken. Das wollte die Merz-Regierung ändern, streitet aber.

Berlin – Das Heizungsgesetz wird ab dem kommenden Jahr in 80 Städten verschärft. Für Hausbesitzer bedeutet dies, dass ab Juni 2026 keine neuen Gas- oder Ölheizungen mehr installiert werden dürfen. Im Keller darf nur ein Gerät untergebracht werden, das zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben wird.

Der Grund: Für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern läuft im Juni 2026 eine wichtige Frist im Gebäudeenergiegesetz ab. Bis dahin müssen sie einen kommunalen Heizplan vorgelegt haben und für neue Heizungsanlagen gilt die 65-Prozent-Regel. Konkret heißt das: Geräte, die ausschließlich mit Öl und Gas betrieben werden, müssen am Ende ihrer Lebensdauer von 30 Jahren ausgetauscht werden. In kleineren Kommunen soll das Gesetz erst ab 2028 in Kraft treten.

Eigentlich wollte die CDU das Heizungsgesetz kippen

Eigentlich wollte die Bundesregierung das Gesetz kippen. Im Wahlkampf hatte sich vor allem die Union für die Abschaffung der 65-Prozent-Regel ausgesprochen. Allerdings ist ihr Koalitionspartner, die SPD, derzeit dagegen. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte sich jüngst auf dem Dena-Energiewendekongress für die Beibehaltung der Regelung ausgesprochen. Der Minister sagte, die Wärmepumpe sei die führende Technologie für nachhaltiges Heizen.

Könnte bald in vielen Gärten Einzug halten: Ab 2026 müssen Hausbesitzer nachhaltigere Heizsysteme, zum Beispiel eine Wärmepumpe, einbauen. © Daniel Reinhardt/dpa

Das sagte der energiepolitische Sprecher der CDU, Andreas Lenz Bild-Zeitung dagegen: „Die 65-Prozent-Regel ist nicht angemessen. Sie sollte gestrichen werden. Wir brauchen jetzt einen verlässlichen Rahmen für die Menschen im Land, ohne Verbote und Eingriffe.“

Heizungsgesetz auf der Kippe – Stadtrat steht vor einer 180-Grad-Wende

Der Deutsche Städtetag lehnt grundlegende Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes ab. Änderungen an einigen Teilen des Gesetzes seien vertretbar, eine 180-Grad-Wende wäre jedoch schädlich für die Wärmewende, heißt es in einer Pressemitteilung. Der Verband fordert: „Städte und ihre Stadtwerke brauchen schnell Klarheit darüber, welche Regelungen der Bund angehen will.“

Solange sich die Bundesregierung nicht auf ein neues Gesetz einigt, bleibt die Situation für Hausbesitzer ab Juli 2026 unverändert: Öl- und Gasheizungen müssen nach 30 Jahren durch umweltfreundlichere Alternativen ersetzt werden. Wenn Sie kürzlich eine neue Heizungsanlage installiert haben, müssen Sie sich überhaupt keine Sorgen machen. Allerdings müssen Hausbesitzer, deren Heizungsanlage das Ende ihrer Lebensdauer erreicht hat, eine Umstellung vornehmen. Wer seine Heizungsanlage nach 30 Jahren nicht austauscht, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Wie es nach dem Wärmegesetz weitergehen könnte – viele Optionen außer Wärmepumpen

Zusätzlich zu einer Wärmepumpe können Hausbesitzer laut der ADAC Sie können auch eine Hybridheizung installieren (zum Beispiel: Holzpellets und Gas) oder Ihr Haus an ein Fernwärmenetz anschließen lassen, sofern verfügbar. Auch Anlagen, die mit Holzpellets, Solarthermie oder Direktstrom betrieben werden, sind möglich. Theoretisch sind auch Heizgeräte zulässig, die mit Wasserstoff, Biomethan oder biogenem Flüssiggas betrieben werden. Für diese mangele es allerdings an Versorgungsnetzen und sie seien in den meisten Fällen unwirtschaftlich, berichtet das Portal innen digital.

Um Hausbesitzern die Entscheidung zu erleichtern, übernimmt der Bund bis zu 50 Prozent der Kosten der Energieberatung. Den Angaben zufolge kostet dies ab Finanztipp unter 2000 Euro. Wer eine Heizungsanlage mit Wasserstoff, Biomethan oder biogenem Flüssiggas betreiben möchte, muss sich beraten lassen. Damit will die Bundesregierung die Menschen vor unwirtschaftlichen Entscheidungen schützen. (Quellen: Bild, finanztip, ADAC, inside digital, Deutscher Städtetag) (Leon Kaiser)

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