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Eine EU-Verordnung sieht eine Änderung der Abfallentsorgung vor. Andere Stoffe dürfen bald nicht mehr in die schwarze Tonne. Was gilt ab 2025?
Ab 2025 treten neue Regelungen zur Restmüllentsorgung in Kraft. Ziel ist es, die Mülltrennung zu verbessern, das Recycling zu fördern und die Umweltbelastung durch unsachgemäße Entsorgung zu verringern. Doch welche Stoffe sind von der Restmüllwende 2025 betroffen und worauf müssen Verbraucher achten? echo24.de fasst alles Wichtige zusammen.
Warum gibt es Änderungen beim Restmüll?
Lange Zeit war die Restmüllentsorgung eine Sammelstelle für Abfälle, die weder recycelt noch biologisch abbaubar waren. In den letzten Jahren hat jedoch die Bedeutung einer sauberen Mülltrennung zugenommen. Wertvolle Rohstoffe sollen zurückgewonnen und der CO₂-Ausstoß reduziert werden. Die EU-Abfallrichtlinie und nationale Vorschriften zwingen Deutschland nun zu einer klareren Struktur der Mülltrennung.
Die derzeit geltende Abfallrahmenrichtlinie ist seit 2008 in Kraft und verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, bis zum 1. Januar 2025 die getrennte Sammlung von Textilien zur Wiederverwendung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und zum Recycling sicherzustellen, wie „Consilium.europa.eu“ schreibt. Zu den bisher in der schwarzen Tonne verbotenen Stoffen kommen nun neue Verbote hinzu.
Welche Stoffe dürfen ab 2025 nicht mehr im Restmüll enthalten sein?
Obwohl die EU-Abfallverordnung klare Ziele zur Abfallvermeidung und zum Recycling vorgibt, gibt es keine explizite EU-weite Liste von Stoffen, die ab 2025 grundsätzlich nicht mehr im Restmüll enthalten sein dürfen.
Was sich jedoch ändert, sind die Anforderungen an die getrennte Sammlung und Verwertung bestimmter Abfallarten, insbesondere von Bioabfällen und Textilien. Die Restmüllwende 2025 bringt strengere Anforderungen an bestimmte Materialien. Die richtige Befüllung der Mülltonnen dürfte insgesamt eine wichtigere Rolle spielen, wie Medien berichten.
Folgende Stoffe sollten im Jahr 2025 nicht in die Restmülltonne gelangen:
- Bioabfall
- Kunststoffe
- Kleine Elektrogeräte
- Textilien
- Gefährliche Stoffe
Zu beachten ist, dass die genauen Regelungen je nach Region variieren können. echo24.de Außerdem gibt es Tipps für eine konkrete Müllsituation: Was tun, wenn die schwarze Tonne voll ist?
Neue Restmüllverordnung ab 2025: Dies gilt für Biomüll und Plastik
Organische Abfälle wie Küchenabfälle, Obst- und Gemüseschalen sowie Gartenabfälle gehören in die Biotonne oder auf den Kompost. Bisher landen in vielen Haushalten immer noch große Mengen an Biomüll im Restmüll, was das Recycling erschwert. Laut „wirfuerbio“ werden jedes Jahr insgesamt 5,3 Millionen Tonnen Biomüll in der Restmülltonne entsorgt. Aber Vorsicht: Ab 2025 gelten auch für Biotonnen strengere Regeln. Auch Einwegplastik und Verpackungsmaterialien gehören nicht in den Restmüll, landen aber oft dort.
Ab 2025 gehören Textilien, Elektrokleingeräte und gefährliche Stoffe nicht mehr zum Restmüll
Geräte wie alte Handys, Ladegeräte oder Kopfhörer dürfen nicht mehr in den Müll geworfen werden. Stattdessen müssen sie an Sammelstellen abgegeben oder beim Händler zurückgegeben werden. Bei ordnungsgemäßer Entsorgung könnten die in den Geräten enthaltenen Wertstoffe unter guten Bedingungen zurückgewonnen werden, schreibt die „Bundesregierung“.
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Textilien, darunter Altkleider, Bettwäsche und Stoffreste, sollen künftig getrennt vom Restmüll entsorgt werden. Viele Kommunen planen spezielle Behälter oder Sammelsysteme für Textilien, wie z echo24.de schon berichtet. Doch es soll bereits genügend Container für Altkleider geben, wie die „Frankfurter Allgemeine“ berichtet. Wie „Heidelberg24“ schreibt, dürfen folgende Stoffe nach der Restmüllwende ab 2025 nicht mehr in der schwarzen Tonne entsorgt werden:
- Bettwäsche
- Handtücher
- Vorhänge
- Defekte oder abgenutzte Textilien
- Kleidung
Gefährliche Stoffe wie Batterien, Chemikalien und andere schadstoffhaltige Materialien dürfen nicht im Restmüll entsorgt werden. Die fachgerechte Entsorgung erfolgt über Wertstoffhöfe oder spezielle Sammelstellen. Das Bundeskabinett hat neue Regeln für eine bessere Sammlung von Batterien beschlossen. Neben allen gebrauchten Gerätebatterien sollen künftig auch Altbatterien von E-Bikes oder E-Scootern im kommunalen Wertstoffhof zurückgegeben werden, wie das „Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Verbraucherschutz“ mitteilt .
Wie können sich Haushalte auf die Veränderungen beim Restmüll vorbereiten?
- Bewusste Trennung
- Kaufen Sie zusätzliche Behälter
- Nutzen Sie Recyclingstationen
Verbraucher sollten sich nun mit den geltenden Regeln zur Mülltrennung vertraut machen. Fast jeder macht Fehler bei der Mülltrennung. Durch die Einführung von Biotonnen und speziellen Sammelstellen für Textilien kann es zu einem zusätzlichen Platzbedarf in der Küche oder im Haushalt kommen, sodass es sinnvoll sein kann, zusätzliche Behälter zur Aufbewahrung aufzustellen.
Viele Städte und Gemeinden bieten kostenlose Sammelstellen für Elektrogeräte, Chemikalien oder Textilien an. Diese Sammelstellen sollen künftig verstärkt genutzt werden.
Was passiert bei Verstößen gegen die Restmüllverordnung?
Ab 2025 sollen die Kontrollen in den Kommunen ausgeweitet werden. Wer den Müll nicht ordnungsgemäß trennt oder verbotene Stoffe in den Restmüll wirft, muss mit höheren Bußgeldern rechnen. In manchen Regionen könnten die Biotonnen sogar vor der Leerung kontrolliert werden. Ziel sei es, Abfälle zu minimieren und die Recyclingquote zu erhöhen, wie der „Verband kommunaler Unternehmen e.V.“ schreibt.
Mit der verbleibenden Banderolierung ab 2025 werden wichtige Weichen für eine nachhaltigere Zukunft gestellt. Verbraucher, Unternehmen und Kommunen sind gleichermaßen gefordert, die neuen Regelungen umzusetzen und den Müll konsequenter zu trennen. Einfach die Restmülltonne eines anderen zu füllen, ist möglicherweise keine gute Idee, denn Müllsündern drohen Strafen.