![4. Runde des Betriebstarifvertrags: Volkswagen AG und IG Metall verhandeln weiter über die Zukunft 4. Runde des Betriebstarifvertrags: Volkswagen AG und IG Metall verhandeln weiter über die Zukunft](https://i0.wp.com/uploads.vw-mms.de/system/production/images/cws/081/255/images/58535d186d993ddf7197e56d10ee14bad022ed8d/B2024CW00084_web_1600.jpg?1709623675&w=1024&resize=1024,0&ssl=1)
Arne Meiswinkel, Verhandlungsführer der Volkswagen AG, erklärte: „Die heutigen Gespräche waren konstruktiv, aber wir sind bei der Lösungsfindung noch weit voneinander entfernt. Wir müssen gemeinsam weitere finanzielle Potenziale identifizieren. Ziel bleibt es, kurzfristige und nachhaltige Kostensenkungsmaßnahmen zu finden, um die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens langfristig zu sichern.“
Die Arbeitnehmerseite hatte in der vorangegangenen Verhandlungsrunde einen Gegenvorschlag gemacht, der Offenheit für eine finanzielle Beteiligung der Arbeitnehmer signalisierte. Das Unternehmen begrüßte diesen Schritt, wies jedoch darauf hin, dass dieser Vorschlag nicht ausreiche, um eine nachhaltige Kostenentlastung sicherzustellen.
Nach der heutigen Verhandlungsrunde wurden in der Diskussion Fortschritte festgestellt. Dennoch hält es das Unternehmen weiterhin für notwendig, gemeinsam weitere Maßnahmen zu identifizieren, die nachhaltig wirken. „Wir müssen eine tragfähige Lösung entwickeln, die es uns ermöglicht, bis in die 2030er Jahre in ein nachhaltiges Produktportfolio zu investieren. Das schafft Sicherheit, das schafft Perspektiven für das Unternehmen und die Belegschaft“, sagt Meiswinkel.
Parallel dazu werden auf betrieblicher Ebene Gespräche mit dem Gesamtbetriebsrat geführt. Dabei geht es unter anderem auch um die Frage nach Überkapazitäten und Fabrikkosten in deutschen Fabriken. Auch hier sind die Positionen bekanntlich unterschiedlich.
Der nächste Anhörungstermin ist für den 16. Dezember 2024 angesetzt.
Der Tarifvertrag der Volkswagen AG gilt für rund 120.000 Mitarbeiter in den Werken Wolfsburg, Braunschweig, Hannover, Salzgitter, Emden und Kassel sowie für die Volkswagen Financial Services, die Volkswagen Immobilien GmbH und die dx.one GmbH.
Zu den Forderungen der Volkswagen AG:
Beschäftigungssicherheit
Beschäftigungssicherung wird bei Volkswagen seit 1994 kontinuierlich umgesetzt. Mit der Kündigung des Zukunftstarifvertrages und der Betriebsvereinbarung zur Roadmap zur digitalen Transformation hat das Unternehmen auf die aktuellen wirtschaftlichen und strukturellen Herausforderungen reagiert und verfolgt das Ziel einer Standortneuausrichtung und Arbeitsplatzsicherheit.
Beschäftigung im Tarif Plus
Die Beschäftigung im Tarif Plus unterliegt einem eigenständigen Rahmentarifvertrag (RTV T+) für Arbeitnehmer mit Fach- oder Führungsfunktionen. Für Mitarbeiter im Tarif Plus gelten andere Arbeitsbedingungen als für Mitarbeiter im Betriebstarifvertrag, wie z. B. Arbeitszeiten, Prämien oder die Nutzung eines Dienstfahrzeugs. Ende 2023 gab das Unternehmen bekannt, dass diese Gehaltsgruppe bei der Besetzung von Stellen stabilisiert wird. Während der Verhandlungen kündigte das Unternehmen an, das Bonussystem für Mitarbeiter im Tarif Plus neu auszurichten. Ziel ist es, dies künftig mit der tariflichen Gewinnbeteiligung zu verknüpfen.
Übernahme von Auszubildenden und Dualen Studenten
Die Volkswagen AG hat sich in ihrem Ausbildungstarifvertrag dazu verpflichtet, jährlich 1.400 Ausbildungsplätze anzubieten. Aufgrund fehlender Nachfrage gab es in der Vergangenheit große Herausforderungen bei der Sicherstellung einer Übernahme. Mit der Kündigung soll eine Anpassung der jährlich angebotenen Ausbildungsplätze sowie der Aufnahme von Auszubildenden und Dualen Studierenden bei der Volkswagen AG geregelt werden, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert und Mitarbeitern und Unternehmen eine bessere Planbarkeit ermöglicht.
Zeitarbeit
Volkswagen nutzt Leiharbeit, um Produktionsspitzen und Kapazitätsschwankungen auszugleichen. Mit der Kündigung der Tarifverträge zur Leiharbeit bei Volkswagen will das Unternehmen Leiharbeit künftig zu den Tarifbedingungen der Leiharbeit für die Branche einsetzen und nicht, wie derzeit üblich, zu deutlich höheren Kosten als die Konkurrenz.
Gebühr
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Automobilindustrie in Europa und insbesondere am Wirtschaftsstandort Deutschland sieht das Unternehmen deutlichen Handlungsbedarf, der über die Ablehnung der Forderungen der IG Metall hinausgeht. Vielmehr ist aus Sicht der Volkswagen AG ein Beitrag der Arbeitnehmer erforderlich. Für die Tarifverhandlungen bedeutet dies die Forderung, die Löhne der Beschäftigten der Volkswagen AG um 10 Prozent zu senken.
Betrieblicher Tarifvertrag mit einheitlichen Arbeitsbedingungen
Für Volkswagen ist ein zukunftssicherer und wettbewerbsfähiger Haustarifvertrag mit einheitlichen Arbeitsbedingungen wie 35 Stunden pro Woche und damit dem Wegfall des Bestandsschutzes für Mitarbeiter, deren Beschäftigung vor 2005 begann (HTV I), ein weiterer Effizienzbaustein.
Weitere Effizienzmaßnahmen
Aus Sicht des Unternehmens gehören künftig der Wegfall des Jubiläumsgeldes und der Tarifpauschale von 170 Euro pro Monat zu den Effizienzmaßnahmen, die den nachhaltigen Unternehmenserfolg sichern sollen.