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1N Telecom sammelt weiterhin Geld mit einer neuen Betrugsmasche

Amelia by Amelia
November 10, 2025
in Lokalnachrichten
1N Telecom sammelt weiterhin Geld mit einer neuen Betrugsmasche

Trotz eines eindeutigen BGH-Urteils gegen fragwürdige Geschäftspraktiken versucht 1N Telecom weiterhin, illegal Geld von Verbrauchern einzutreiben. Nun zu sogenannten „Vergleichsangeboten“ eines neuen Unternehmens namens TPI Investment.

Luke Southern/Unsplash

Neuer Betrug trotz Gerichtsurteil

1N Telecom sorgt seit Jahren für Ärger bei den Verbrauchern. Es waren Fälle bekannt geworden, in denen Betroffene glaubten, ihren bestehenden Vertrag mit der Deutschen Telekom zu verlängern, später aber herausfanden, dass sie stattdessen zu 1N Telecom gewechselt waren.

Von Januar 2023 bis März 2025 gingen bei Verbraucherzentralen bundesweit rund 14.000 Beschwerden über den Telekommunikationsanbieter ein, klagten gegen ihn und setzten sich durch. Der Bundesgerichtshof entschied daraufhin im Sommer 2025, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 1N Telecom unwirksam sind, wenn sie nur in Papierform über einen Internetlink zugänglich gemacht werden.

Wären mehrere Versionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen online, wäre für den Kunden nicht klar ersichtlich, welche davon für ihn gelten. Trotz dieses klaren Urteils versucht das Düsseldorfer Telekommunikationsunternehmen offenbar immer noch, Geld einzusammeln – dieses Mal durch sogenannte „Vergleichsangebote“.

Nach Angaben des Verbraucherschutzes hat 1N Telecom nach dem BGH-Urteil seine Strategie geändert. Vergleichsangebote werden derzeit von der TPI Investment GmbH mit Sitz in Essen erstellt. Die Betroffenen werden zur Zahlung von 200 Euro aufgefordert; andernfalls droht das Unternehmen mit der „Wiederherstellung des ursprünglichen, höheren Anspruchs“.

Verbraucherschutz warnt vor Zahlungen

Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt eindringlich vor den neuen Mahnschreiben.

Für die Annahme solcher Vergleichsangebote sehen wir grundsätzlich keine rechtliche Grundlage. Nach dem BGH-Urteil fehlt den Ansprüchen in vielen Fällen eine vertragliche Grundlage.

Heike Teubner, Beratungsstellenleiterin in Auerbach

Die Verbraucherzentrale rät allen Betroffenen, den Forderungen zu widersprechen und auf keinen Fall aus Angst zu zahlen. Betroffene Parteien sollten schriftlich Einspruch erheben und vor der Zahlung eine gültige Abtretungsurkunde von TPI Investment anfordern. Ohne ein solches Dokument kann nicht nachgewiesen werden, dass TPI Investment überhaupt berechtigt ist, Ansprüche im Namen von 1N Telecom geltend zu machen.

Ermittlungen und weitere Gerichtsverfahren

Die rechtlichen Probleme von 1N Telecom beschränken sich nicht nur auf das BGH-Urteil. Die Verbraucherzentralen in Thüringen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und der Bundesverband haben bisher 17 verschiedene Verfahren gegen 1N Telecom eingeleitet. Andere waren bereits vor Gericht erfolgreich.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt seit Monaten gegen den Geschäftsführer von 1N Telecom, es wurden über 1.500 Einzelanzeigen eingereicht. Verbraucherbeschwerden sind seit dem BGH-Urteil massiv zurückgegangen. Seit März liegen die monatlichen Anfragen im niedrigen einstelligen Bereich. Dennoch zeigt der Fall, wie hartnäckig unseriöse Anbieter versuchen, auch nach Gerichtsurteilen weiterhin Geld einzutreiben.

Haben Sie bereits Post von TPI Investment erhalten oder Erfahrungen mit 1N Telecom gemacht? Teilen Sie Ihre Erfahrungen in den Kommentaren!

Was tun bei Inkassoforderungen?

Experten raten, sich von Inkassobriefen nicht einschüchtern zu lassen. Die Ansprüche sollten schriftlich bestritten werden.

Es empfiehlt sich, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden und eine Anzeige zu erstatten.

Wie erkennt man unseriöse Angebote?

1N Telecom verschickte Direktwerbung, die ein Vertragsverhältnis mit der Deutschen Telekom vortäuschte. Dies wurde vom Landgericht Leipzig als irreführende Werbung eingestuft.

Besondere Vorsicht ist bei vermeintlich günstigeren Angeboten geboten, die einen Anbieterwechsel verschleiern. Der typische Bedarf liegt bei etwa 420 Euro.

Wo finde ich rechtliche Hilfe?
Zusammenfassung

  • Der BGH erklärt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 1N Telecom mit Wirkung vom 10. Juli 2025 für ungültig
  • 1N Telecom versucht weiterhin, über TPI Investment Geld einzusammeln
  • Verbraucherzentralen registrierten 14.000 Beschwerden über 1N Telecom
  • TPI Investment verlangt 200 Euro und droht mit höheren Forderungen
  • Persönliche Verbindungen zwischen TPI Investment und 1N Telecom sind erkennbar
  • Verbraucherschützer raten zum Widerspruch gegen Zahlungsaufforderungen
  • Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt gegen über 1.500 Einzelanzeigen

Siehe auch:

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